Verbraucherrecht: Bei Rücksendung sind Kosten der Zusendung einer Ware vom Versender zu tragen

21-APR-10

Schickt der Kunde eines Versandhauses Ware an den Versender zurück, so hat ihm das Unternehmen die für die Zusendung des Paketes berechneten Kosten zu erstatten. Dies auch dann, wenn es sich um eine Pauschale (hier von Heinrich Heine in Höhe von 4,95 Euro berechnet) handelt. Der Europäische Gerichtshof: Die Bestimmungen zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs "haben eindeutig zum Ziel, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten". Die Belastung mit den Kosten der Zusendung der Ware liefe diesem Ziel zuwider, zumal der Kunde auch die Kosten der Rücksendung zu tragen habe. Von einer "ausgewogenen Risikoverteilung" könne dann nicht mehr die Rede sein, wenn dem Verbraucher "sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung der Waren stehenden Kosten" auferlegt würden. (EuGH, C 511/08)